Definition & Preisvergleich

GOZ 9005: Navigationsschablone für Implantate

Die Definition für Z9005 lautet "Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone / chirurgischen Führungsschablone zur Implantation, ggf. einschließlich Fixierung, je Kiefer" und ist im Abschnitt "Implantologische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für eine 3D-Navigationsschablone für Implantate nach GOZ 9005 variieren von 16,87 € bis 39 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z9005 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z9005: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 9005 beträgt: 300 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 9005: Navigationsschablone für Implantate" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

16,87 €38,81 €59,05 €

Nutzung einer chirurgischen Führungsschablone

Bevor Implantate in den Kiefer eingesetzt werden, bestimmt der Zahnarzt deren beste Position. Lage und Winkel werden vorab genau geplant. Um diese Vorgaben während der Operation exakt umsetzen zu können, nutzen Zahnmediziner Schablonen, die die Implantatposition vorgeben. Unter der Ziffer 9005 rechnet der Zahnarzt die Nutzung einer chirurgischen Führungsschablone (auch Navigationsschablone genannt) ab, die sich auf dreidimensionale Daten stützt. Im Gegensatz dazu gibt es auch einfachere Bohrschablonen, die unter Ziffer 9003 abgerechnet werden.

Zur Erstellung der chirurgischen Führungsschablone nutzt der Zahnarzt Daten einer dreidimensionalen Röntgenaufnahme, einer sogenannten DVT (digitale Volumentomographie). Anhand der Abbildungen von Kiefer und Zähnen lässt sich virtuell die optimale Lage der Implantate planen. Um diese virtuellen, dreidimensionalen Koordinaten während des Eingriffs auf den Kiefer des Patienten übertragen zu können, wird die Schablone eingesetzt. Sie führt den Implantatbohrer in die exakt passende Position und Richtung. Implantate können damit präzise und auf einen Bruchteil eines Millimeters genau platziert werden. Wird für beide Kiefer eine Schablone verwendet, darf die Position 9005 zweifach abgerechnet werden.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Bei dem chirurgischen Einsetzen der Implantate unter Nutzung einer chirurgischen Führungsschablone kann es in einigen Fällen zu einem größeren Aufwand für den Zahnarzt kommen. Benötigt er deutlich mehr Zeit als üblich, kann als Ausgleich für den zusätzlichen Zeitaufwand ein erhöhter Steigerungsfaktor berechnet werden. Ein solcher Mehraufwand entsteht zum Beispiel, wenn mehrere Implantate eingesetzt werden oder wenn es zu Erschwernissen bei der Positionierung der Schablone kommt.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Die genutzte chirurgische Führungsschablone wird anhand von dreidimensionalen Röntgendaten (DVT) erstellt. Die Erstellung der Röntgenbilder darf der Zahnarzt separat abrechnen. Auch Material- und Laborkosten für die Schablone sind gesondert berechenbar. Zusätzlich gibt es noch weitere Positionen, die häufig gemeinsam mit Ziffer 9005 abgerechnet werden:

  • GOZ 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)
  • GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
  • GOZ § 6 Abs 1 (Fotografie)
  • GOZ 9000 (Implantatplanung)
  • GOZ 9005 (Implantat-Navigationsschablone)
  • GOZ 0030 (Heil- und Kostenplan)
  • GOZ 9010 ff. (Implantologische Leistung)
  • GOZ § 6 Abs 1 (Herstellung der Schablone)
  • GOZ § 6 Abs 1 (virtuelle Implantation mittels DVT)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Die verwendeten Fixierungselemente sowie die Material- und Laborkosten der Navigationsschablone sind gesondert berechnungsfähig."

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 9005 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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