Definition & Preisvergleich

GOZ 4070: Parodontalchirurgische Therapie, einwurzelig

Die Definition für Z4070 lautet "Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung) an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, geschlossenes Vorgehen" und ist im Abschnitt "Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten einer parodontalchirurgischen Therapie bei einwurzeligen Zähnen nach GOZ 4070 variieren von 5,62 € bis 13 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z4070 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z4070: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 4070 beträgt: 100 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 4070: Parodontalchirurgische Therapie, einwurzelig" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

5,62 €12,94 €19,68 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Als Zahnstein werden durch die Einlagerung von Mineralien erhärtete Zahnbeläge bezeichnet, die fest am Zahn anhaften. Zahnsteinablagerungen, die sich auf den Oberflächen der Zahnwurzeln unterhalb des Zahnfleischsaums befinden, heißen in der Fachsprache ‘Konkremente’. Auf ihrer rauen Oberfläche können sich Bakterien schnell ausbreiten und die Entstehung einer Parodontitis (Entzündung des Zahnhalteapparates) auslösen oder eine schon bestehende Erkrankung verschlimmern. Die Beseitigung der Konkremente erfolgt unter lokaler Betäubung. Dabei säubert der Zahnarzt die schwer zugänglichen Zahnfleischtaschen durch ein geschlossenes Vorgehen – das Zahnfleisch muss dabei nicht aufgeklappt werden, die schützende Zahnfleischmanschette bleibt dadurch erhalten. Entzündungsgewebe und Zahnstein werden mit Handinstrumenten wie Scaler und Küretten entfernt. Anschließend glättet der Arzt oder die Hygieneassistentin die Zahnoberfläche, um einer schnellen Neuanhaftung von Zahnbelägen vorzubeugen. Diese chirurgischen Maßnahmen werden häufig auf mehrere Sitzungen verteilt.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Es gibt einige Gründe, welche die Entfernung von Zahnstein schwieriger machen als in einem normalen Fall. Konkremente unter dem Zahnfleischsaum können besonders fest haften oder eine sehr große Fläche einnehmen, sie sind manchmal aufgrund von Zahnfehlstellungen schwer zu erreichen oder auf einigen Implantatoberflächen schlecht zu beseitigen. Die Behandlungsdauer kann auch durch eine starke Blutungsneigung des Zahnfleischs oder eine hohe Schmerzempfindlichkeit verlängert werden, da hierbei weitere Arbeitsschritte erforderlich werden. Die durch den erbrachten Mehraufwand entstandenen höheren Kosten kann sich der Zahnarzt durch eine Steigerung des GOZ-Satzes erstatten lassen, um damit seine außergewöhnlich aufwendigen Maßnahmen zu honorieren.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Werden während der chirurgischen Konkremententfernung unterhalb des Zahnfleischsaums weitere therapeutische Leistungen erbracht, können diese zusätzlich zur GOZ 4070 mithilfe der entsprechenden GOZ-Positionen in Rechnung gestellt werden. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenziffern abgerechnet:

  • GOZ 0080 (Betäubung der Schleimhaut im Mundinneren)
  • GOZ 0090 (Betäubung einzelner Zähne)
  • GOZ 1000 (Mundhygienestatus)
  • GOZ 1010 (Übungskontrolle Mundhygienestatus)
  • GOZ 2000 (Fissurenversiegelung)
  • GOZ 2010 (Versiegelung überempfindlicher Zahnflächen)
  • GOZ 2130 (Politur einer vorhandenen Füllung)
  • GOZ 2320 (Wiederherstellen von festsitzendem Zahnersatz)
  • GOZ 4000 (Aktueller Befund des Zahnhalteapparates)
  • GOZ 4005 (Index der Mundschleimhaut und/oder des Zahnhalteapparates)
  • GOZ 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen)
  • GOZ 4025 (Medikamentengabe unterhalb des Zahnfleischsaums)
  • GOZ 4030 (Entfernung scharfer Zahnkanten und störender Prothesenränder)
  • GOZ 4050 (Zahnbelagentfernung am einwurzeligen Zahn oder Implantat)
  • GOZ 4060 (Kontrolle, Nachreinigung und Polieren nach Zahnbelagentfernung am ein- oder mehrwurzeligen Zahn oder Implantat)
  • GOZ 4080 (Entfernung des Zahnfleischs)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Reinigung von Wangenschleimhaut und Zunge)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Sterilisation der Zahnfleischtasche mittels Ozon, Laser o. Ä.

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 4070 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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