Definition & Preisvergleich

GOZ 4000: Parodontalstatus

Die Definition für Z4000 lautet "Erstellen und Dokumentieren eines " und ist im Abschnitt "Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten eines Befundes des Zahnhalteapparates nach GOZ 4000 variieren von 9 € bis 21 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z4000 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

MediKompassDE ist eines der größten Preisvergleich-Portale für Zahnbehandlungen: Patienten erhalten kostenlos eine zweite Zahnarztmeinung und Zahnärzte gewinnen über uns neue Patienten.

Infos für Patienten Infos für Zahnärzte

Z4000: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 4000 beträgt: 160 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 4000: Parodontalstatus" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

9 €20,7 €31,5 €

Erhebung eines Parodontalstatus

Um den derzeitigen Zustand von Mundschleimhaut, Zähnen und Zahnbett genau beurteilen zu können, ist das Erstellen und Dokumentieren des Ist-Zustandes in geeigneter Form unerlässlich. Solch ein Parodontalstatus gibt darüber Auskunft, wie die Krankengeschichte bisher verlaufen ist und in welchem Zustand sich das Gebiss jetzt befindet. Der Gebissstatus dient gleichzeitig der Feststellung einer parodontalen Erkrankung sowie der Planung der Therapie und der anschließenden Verlaufskontrollen. Zur Erhebung sind verschiedene Untersuchungen notwendig. Unter anderem schaut der Zahnarzt nach Kariesbefall (Zahnfäule), fehlenden Zähnen oder Zahnfleischrückgang. Er misst die Tiefe der Zahnfleischtaschen mithilfe einer Sonde und prüft, ob das Zahnfleisch bereits blutet. Lockere Zähne, defekte Zahnfüllungen, Zahnwurzel- und Kiefergelenkprobleme sowie ein falscher Biss werden damit ebenso erfasst. Dazu werden Mundschleimhaut und Zahnbett sowohl klinisch als auch röntgenologisch untersucht.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Da die individuellen Befunde von Patient zu Patient äußerst unterschiedlich sind, können die jeweiligen Schwierigkeiten und Komplikationen im Einzelfall zu einer Verlängerung der Untersuchungsdauer und/oder einem größeren instrumentellen Einsatz führen. Festsitzender Zahnersatz oder Zahnfehlstellungen erschweren beispielsweise die Diagnostik, weil der Zahnarzt durch Zahnkippungen eine schlechte Sicht hat oder zusätzlich noch den Sitz von Kronen und Brücken überprüfen muss. Besteht der Verdacht auf eine Wurzellockerung von mehrwurzeligen Zähnen, benötigt der Zahnarzt spezielle Sonden, um den Schweregrad feststellen zu können. Dieser Mehraufwand verursacht höhere Kosten als üblicherweise, deshalb kann der GOZ-Satz zum Ausgleich (Kostendeckung) gesteigert werden.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Je nach den tatsächlich durchgeführten Untersuchungen am gesamten Zahnhalteapparat können zur GOZ 4000 weitere ergänzende Gebührenpositionen der GOZ sowie Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt werden, um die erbrachten Leistungen des Arztes vollständig zu beschreiben. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenziffern abgerechnet:

  • GOZ 0010 (Eingehende Untersuchung)
  • GOZ 0030 (Heil- und Kostenplan)
  • GOZ 0050, 0060 (Planungsmodelle)
  • GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung eines Zahnes)
  • GOZ 1000 (Mundhygienestatus)
  • GOZ 1040 (Professionelle Zahnreinigung)
  • GOZ 4005 (Index der Mundschleimhaut und/oder des Zahnhalteapparates)
  • GOZ 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen)
  • GOZ 4025 (Medikamentengabe unterhalb des Zahnfleischsaums)
  • GOZ 4030 (Entfernung scharfer Zahnkanten und Prothesenränder)
  • GOZ 4040 (Einschleifen durch Entfernung von Störkontakten)
  • GOZ 4050 (Zahnbelagentfernung am einwurzeligen Zahn oder Implantat)
  • GOZ 4055 (Zahnbelagentfernung am mehrwurzeligen Zahn)
  • GOZ 4060 (Kontrolle nach Zahnbelagentfernung, Nachreinigung, Polieren)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Kiefergelenkuntersuchungen)
  • GOZ § 6 Abs. 2 (Mikrobiologische Untersuchungen)
  • GOÄ 1 (Beratung, auch mittels Fernsprecher)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Die Leistung nach der Nummer 4000 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig."

Analog: BEMA 4

Definition: "Befundaufnahme und Erstellen eines Heil- und Kostenplanes bei Erkrankungen der Mund- schleimhaut und des Parodontiums".
Abschnitt: Systematische Behandlung von Parodontopathien (PAR).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

4
ZZZZ-Keine Abkürzung3940,95 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

CACHED!