Definition & Preisvergleich

GOZ 4025: Subgingivale Lokalapplikation

Die Definition für Z4025 lautet "Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn" und ist im Abschnitt "Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für eine subgingivale medikamentöse Lokalapplikation nach GOZ 4025 variieren von 0,84 € bis 2 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z4025 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z4025: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 4025 beträgt: 15 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 4025: Subgingivale Lokalapplikation" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

0,84 €1,94 €2,95 €

Antibakterielle Substanzen unterhalb des Zahnfleischsaums

Das Zahnfleisch liegt wie eine Manschette um jeden Zahn herum und schützt dadurch die Zahnwurzel sowie den Kieferknochen vor schädlichen Bakterien. Bedingt durch eine mangelnde Mundhygiene, verschiedene Medikamente oder Allgemeinerkrankungen können jedoch Keime in die Furche (Sulcus) zwischen Zähnen und Zahnfleisch gelangen und dort Entzündungen verursachen. Um die bakterielle Entzündung in der Zahnfleischtasche zu stoppen und ein Übergreifen auf den Kieferknochen zu verhindern, kann der Zahnarzt verschiedene Medikamente einsetzen. Im Regelfall werden zunächst die Zahnoberflächen unterhalb des Zahnfleischrandes mechanisch von Zahnbelag befreit. Zur Anwendung kommen anschließend örtlich wirksame Antibiotika sowie Chlorhexidinpräparate (CHX), die eine bestimmte Zeit im Sulcus verbleiben. Im Unterschied dazu werden lediglich mit antibakteriellen Lösungen gespülte Zahnfleischtaschen nach der GOZ 4020 abgerechnet.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Das Einbringen von antibakteriellen Substanzen in eine Zahnfleischtasche bringt ab und an Schwierigkeiten mit sich, die den zeitlichen Ablauf im Vergleich zum Normalfall verzögern können. Das kann zum Beispiel bei besonders tiefen Taschen der Fall sein oder wenn zuerst noch scharfe Zahnkanten oder Fremdkörper entfernt werden müssen. Die Sitzungsdauer kann sich auch dadurch verlängern, dass gleich mehrere Wurzeln eines Zahns behandelt werden müssen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten kann sich der Zahnarzt durch eine Steigerung des GOZ-Satzes erstatten lassen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Um sämtliche Arbeitsschritte zu erfassen, werden zusätzlich zur GOZ 4025 weitere Gebührenpositionen der GOZ angewendet, welche die Leistungen des Zahnarztes entsprechend honorieren. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenziffern abgerechnet:

  • GOZ 0080 (Betäubung der Schleimhaut im Mundinneren)
  • GOZ 0090 (Betäubung einzelner Zähne)
  • GOZ 0100 (Betäubung eines Zahnnervs)
  • GOZ 1040 (Professionelle Zahnreinigung)
  • GOZ 4030 (Entfernung scharfer Zahnkanten und Prothesenränder)
  • GOZ 4050 (Zahnbelagentfernung am einwurzeligen Zahn oder Implantat)
  • GOZ 4055 (Zahnbelagentfernung am mehrwurzeligen Zahn)
  • GOZ 4060 (Kontrolle nach Zahnbelagentfernung, Nachreinigung, Polieren)
  • GOZ 4070 (Chirurgische Entfernung von Zahnbelägen unterhalb des Zahnfleischsaums am einwurzeligen Zahn oder Implantat)
  • GOZ 4075 (Chirurgische Entfernung von Zahnbelägen unterhalb des Zahnfleischsaums am mehrwurzeligen Zahn)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Zahnbelagentfernung unterhalb des Zahnfleischsaums)
  • GOZ 4150 (Kontrolle und Nachbehandlung nach chirurgischen Maßnahmen am Zahnhalteapparat)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Die verwendeten antibakteriellen Materialien sind gesondert berechnungsfähig."

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 4025 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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