GLIEDERUNG
Zahnersatz ohne Zuzahlung - so geht das
Wer träumt nicht davon? Wie in alten Zeiten legen wir einfach die Versichertenkarte auf den Tisch und die Krankenkasse begleicht die Rechnung. Leider sieht die Realität in den meisten Fällen anders aus. Wir zeigen Ihnen wie Sie Ihre Chancen erhöhen.
Bereits bei vermeintlich einfachen Leistungen wie einer Füllung ist es heute Gang und Gäbe, dass der Patient einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Doch muss das so sein? Immer wieder macht das Schlagwort "Zahnersatz zum Nulltarif" oder "Zahnersatz ohne Zuzahlung" die Runde.
Es gibt Fälle, in denen Patienten keine Zuzahlung für Ihren Zahnersatz leisten müssen. Aber dies bedeutet nicht, dass es jedem Patienten möglich wäre, in den Genuss von "Zahnersatz zum Nulltarif" zu kommen.
"Zahnersatz zum Nulltarif" erhalten Sie:
Wenn der Festzuschuss der Krankenkasse (plus Bonus) mindestens so hoch ist, wie die Summe der Behandlungskosten.
Für jeden das gleiche Geld: Der Festzuschuss
Schon seit Längerem bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen nur mehr einen bestimmten Betrag für die gegebene Behandlung. Dieser Umstand wird "befundorientierter Festzuschuss" genannt.
Was bedeutet das? Ganz einfach: Wenn zwei Menschen den gleichen Befund haben, ihnen also zum Beispiel ein Backenzahn fehlt, dann spielt es für den Zuschuss der Krankenkassen keine Rolle, welche Behandlung geplant ist.
Angenommen, Patient A erhält eine Brücke und Patient B ein Implantat, dann bekommen beide den gleichen Festzuschuss. Hierbei spielt es nebenbei bemerkt auch keine Rolle, wie teuer der privat zu tragende Anteil der Behandlung ist.
Gibt es hier also gar keine Spielräume? Fast.
Was es immer noch gibt, ist der sog. Bonus: Wenn Sie die von der Krankenkasse vorgesehenen Zahnarztbesuche einhalten, erhalten Sie einen größeren Zuschuss.
Damit wird zwar in der Regel "Zahnersatz zum Nulltarif" noch keine Realität, aber die Chance steigt.
Für einkommensschwache Patienten wurde die sogenannte Härtefallregelung geschaffen. Wer unter die Härtefallregelung fällt, erhält den doppelten Festzuschuss.
Bei jedem anders: Zahnarzt-Kosten
Damit der "Zahnersatz ohne Zuzahlung" Realität werden kann, benötigen Sie einen Zahnarzt, der so kostengünstig arbeitet, dass gilt:
Festzuschuss Ihrer Krankenkasse + Bonus >= Behandlungskosten (Zahnarzthonorar + Material- und Laborkosten )
Oder vereinfacht ausgedrückt: Die Kasse muss mindestens genau so viel zahlen, wie die Behandlung kostet.
Ein günstiger Zahnarzt? Haben nicht alle Zahnärzte die gleichen Preise? Nein.
Es gibt Unterschiede im Honorar nach GOZ: Zahnärzte können für schwierige Behandlungen höhere Kosten ansetzen. Und es liegt im Ermessen des Zahnarztes zu beurteilen, was schwierig ist.
Auch gibt es Unterschiede bei den Material- und Laborkosten: Ein kostengünstiges Labor bedeutet niedrigere Behandlungskosten. Kostengünstiger heißt übrigens nicht billig - ein großes ausgelastetes Labor kann anders kalkulieren als ein kleines, welches, zugespitzt formuliert, eine Krone pro Tag herstellt.
Regionale Unterschiede
Zahnbehandlungskosten unterscheiden sich nicht nur von Zahnarzt zu Zahnarzt, sondern auch regional. Je weniger Wettbewerb, umso teurer die Behandlung.
Im Folgenden sehen Sie eine Auswahl an Regionen mit zugehörigen Preisvergleichen. Die Auswahl ist exemplarisch zu verstehen, unser Service funktioniert deutschlandweit.