Definition & Preisvergleich

GOZ 6120: Eingliederung eines Bandes

Die Definition für Z6120 lautet "Eingliederung eines Bandes zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel" und ist im Abschnitt "Kieferorthopädische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Eingliederung eines Bandes nach GOZ 6120 variieren von 12,94 € bis 30 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z6120 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z6120: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 6120 beträgt: 230 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 6120: Eingliederung eines Bandes" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

12,94 €29,75 €45,27 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Wenn bei einer kieferorthopädischen Behandlung eine Zahnfehlstellung korrigiert werden soll, nutzt der Zahnarzt verschiedene Hilfsmittel. Häufig werden Brackets eingesetzt. Das sind kleine Elemente, die auf die Zahnoberfläche geklebt werden. Es gibt jedoch Stellen, an denen die geklebten Brackets erfahrungsgemäß nicht gut halten, da sie besonders starken Kräften ausgesetzt sind. Das ist vor allem an den Backenzähnen der Fall. Dort können stattdessen Bänder eingesetzt werden. Als Band bezeichnet man in der Kieferorthopädie einen Metallring, der um den Zahn gelegt wird. Das Einbringen (zahnmedizinisch: die Eingliederung) eines solchen Bandes rechnet der Zahnarzt mit der Ziffer GOZ 6120 ab.

Außer für feste Zahnspangen kann ein Band auch dazu dienen, ein sogenanntes Headgear zu verankern. Das ist ein kieferorthopädisches Hilfsmittel, das mit einem Band um Nacken oder den Oberkopf fixiert wird. Den Zug übt das Headgear aus, indem ein Draht in ein Röhrchen oder ein anderes Befestigungselement gesteckt wird, das sich an dem Band (dem Metallring am Zahn) befindet. Ziffer GOZ 6120 umfasst zunächst die Vorauswahl des passendes Bandes und gegebenenfalls ein Abschleifen des Bandes, damit es nicht in das Zahnfleisch drückt. Zu GOZ 6120 gehört außerdem das Anprobieren, Anpassen und Befestigen mit Zahnzement. Die Ziffer kann einmal pro Band bzw. Zahn berechnet werden.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Um das Band, also einen Metallring, um einen Zahn zu legen, kann manchmal mehr Zeitaufwand nötig sein, als sonst üblich. In solchen Fällen kann der Zahnarzt einen erhöhten Steigerungsfaktor anwenden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Patient im Bereich der zu behandelnden Zähne Füllungen, Kronen oder Brücken hat.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Wenn ein Zahnarzt mit der GOZ-Ziffer 6120 das Einsetzen eines Bandes abrechnet, sind manchmal weitere Maßnahmen nötig, die nicht unter diese Ziffer fallen. Diese kann der Zahnarzt zusätzlich abrechnen. Auch wenn nach Absprache mit dem Patienten besondere Materialien verwendet wurden, können zudem zusätzliche Mehrkosten anfallen. Häufig werden unter anderem die folgenden GOZ-Positionen zusammen mit Ziffer 6120 abgerechnet:

  • GOZ 4050 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn)
  • GOZ 4055 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, mehrwurzeliger Zahn)
  • GOZ 2030 (Separieren)
  • GOZ 2040 (Absolute Trockenlegung)
  • GOZ 1020 (Fluoridierung)
  • GOZ 2197 (adhäsive Befestigung)
  • GOZ 6160 (Eingliederung einer intra-/extraoralen Verankerung)

Analog: BEMA 126-b

Definition: "Eingliedern eines Bandes inkl. Material- und Laboratoriumskosten".
Abschnitt: Kieferorthopädische Behandlung (KFO).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

126-b
ZZZZ-Keine Abkürzung4237,8 €

*Als Punktwert wurden 0,9 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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