Definition & Preisvergleich

GOZ 5200: Teilprothese

Die Definition für Z5200 lautet "Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Teilprothese mit einfachen, gebogenen Haftelementen einschließlich Einschleifen der Auflagen" und ist im Abschnitt "Prothetische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten einer Teilprothese mit einfachen, gebogenen Haftelementen nach GOZ 5200 variieren von 39,37 € bis 91 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z5200 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z5200: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 5200 beträgt: 700 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 5200: Teilprothese" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

39,37 €90,55 €137,79 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Eine Teilprothese ersetzt fehlende Zähne in einem Kiefer, in dem noch restliche Zähne vorhanden sind, eine Brücke aber nicht mehr infrage kommt. Die Teilprothese nach dieser Gebührennummer stellt als einfachste Form von herausnehmbarem Zahnersatz in der Regel eine Übergangslösung bis zur endgültigen Versorgung mit Zahnersatz dar (Interimsprothese, Immediatprothese). Durch den Kaudruck sinkt die Klammerprothese nämlich langsam in die Schleimhaut ein und zerstört dadurch bei längerem Tragen das Zahnbett der restlichen Zähne. Für den Halt dieser Kunststoff-Prothese sorgt die mechanische Verankerung an den Restzähnen mithilfe von sichtbaren gebogenen Klammern. Die Anzahl der Klammern ist dabei befundabhängig. Der Leistungsumfang bei der Klammerprothese besteht neben dem Einschleifen der Auflagen aus anatomischen Abformungen (einschließlich der Gegenkieferabdrücke), der Bissnahme (Kieferrelationsbestimmung), Einproben, Anpassungen, Einfügen sowie Nachkontrollen und Korrekturen.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Entstehen bei der Vorbereitung, Herstellung und Einpassung einer Teilprothese ungewöhnliche Schwierigkeiten, bedeutet das für die Zahnarztpraxis zeitliche Verzögerungen im Behandlungsablauf und dadurch höhere Kosten als im Normalfall. Ein Mehraufwand kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel die große Anzahl der zu ersetzenden Zähne oder viele zu überbrückende Zahnlücken zwischen mehreren Pfeilerzähnen. Auch vermehrt nötige Einproben, das Einsetzen von mehr als zwei Halteelementen oder die Notwendigkeit von Doppelklammern, sind aufwendiger als allgemein üblich. Um sich die entstandenen Mehrkosten erstatten zu lassen, kann der Zahnarzt den GOZ-Satz auf der Rechnung steigern.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Zusätzlich zur GOZ 5200 durchgeführte Behandlungsmaßnahmen sind anhand der jeweils zugrundeliegenden Gebührennummern berechnungsfähig. Unter anderem wird mit folgenden ergänzenden GOZ-Positionen abgerechnet:

  • GOZ 0050, 0060 (Planungsmodelle)
  • GOZ 2130 (Politur einer vorhandenen Füllung)
  • GOZ 2320 (Reparatur an festsitzendem Zahnersatz)
  • GOZ 4030 (Entfernung scharfer Zahnkanten und störender Prothesenränder)
  • GOZ 4040 (Einschleifen von Zähnen und Zahnersatz durch Entfernung von Störkontakten)
  • GOZ 5070 (Brückenglieder, Prothesenspannen und Stege als Verbindung von Kronen, Einlagefüllungen oder einem Freiendsattel für eine Brücke oder Prothese)
  • GOZ 5170 (Anatomische Abformung mit individuellem Löffel)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Durch die Leistungen nach den Nummern 5200 bis 5230 sind folgende Leistungen abgegolten: Anatomische Abformungen (auch des Gegenkiefers), Bestimmung der Kieferrelation, Einproben, Einpassen bzw. Einfügen, Nachkontrolle und Korrekturen. Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit den Leistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten."

Analog: BEMA 96-a

Definition: "Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern".
Abschnitt: Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (ZE).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

96-a
ZZZZ-Keine Abkürzung5044,1 €

*Als Punktwert wurden 0,882 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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