Definition & Preisvergleich

GOZ 5170: Anatomische Abformung, individueller Löffel

Die Definition für Z5170 lautet "Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer" und ist im Abschnitt "Prothetische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für eine anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel nach GOZ 5170 variieren von 14,06 € bis 32 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z5170 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z5170: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 5170 beträgt: 250 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 5170: Anatomische Abformung, individueller Löffel" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

14,06 €32,34 €49,21 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Bei einer einfachen Abdrucknahme (Beißen in Alginat) mit einem vorgefertigten (konfektionierten) Abformlöffel werden unter Umständen nicht alle Gewebestrukturen wiedergegeben. Hier kann die Herstellung eines individuellen Löffels oder Teillöffels notwendig sein, um ein hohes Maß an Genauigkeit zu erzielen. Dazu wird zunächst ein herkömmlicher Abdruck mit einem Konfektionslöffel genommen; auf dem daraufhin erstellten Gipsmodell kann jetzt der individuelle Löffel hergestellt werden. Individuelle Löffel werden vor allem bei außergewöhnlichen Zahn- und Kieferformen, Zahnfehlstellungen, Bissanomalien und/oder tief ansetzenden Bändern verwendet. Im Gegensatz zur Funktionsabformung werden bei der anatomischen Abformung (Situationsabformung) die Zähne sowie die umgebenden Muskeln, Schleimhäute und Bänder in der Ruheposition dargestellt. Ein individueller Abformlöffel kann auch verwendet werden, wenn keine anatomischen Besonderheiten vorliegen und das Behandlungsziel eine Remontage ist. Unter einer Remontage versteht man das erneute Einsetzen der Kiefermodelle in den Artikulator, um letzte Bisskorrekturen vorzunehmen.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Je nachdem, wie kompliziert sich die Abdrucknahme mit einem individuellen Löffel oder Teillöffel gestaltet, kann es dadurch zu einem Mehraufwand für den Zahnarzt kommen. Festsitzender Zahnersatz erschwert zum Beispiel die Abformung ebenso wie ein starker Würgereiz des Patienten oder eine vergrößerte Zunge. Auch eine Knochenwucherung (Exostose) oder nicht normal im Zahnbogen stehende Zähne können den Behandlungsablauf verzögern und dadurch Mehrkosten verursachen. In solchen Fällen kann der GOZ-Satz gesteigert werden, um damit die Kosten für den außergewöhnlichen Aufwand zu begleichen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Behandlungsmaßnahmen, die zusätzlich zur GOZ 5170 notwendig sind, werden separat anhand der entsprechenden Gebührennummern in der Rechnung aufgeführt. Unter anderem wird mit folgenden ergänzenden GOZ-Positionen abgerechnet:

  • GOZ 2200, 2210, 2220 (Kronen, Teilkronen)
  • GOZ 5090 (Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements nach der Nummer 5080)
  • GOZ 5100 (Erneuern des Sekundärteils einer Teleskopkrone einschließlich Abformung
  • GOZ 5110 (Wiedereingliedern einer endgültigen Brücke)
  • GOZ 5180 (Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel)
  • GOZ 5190 (Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel)
  • GOZ 8000 ff. (Funktionsdiagnostik, Funktionstherapie)

Analog: BEMA 98-a

Definition: "Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je Kiefer".
Abschnitt: Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (ZE).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

98-a
ZZZZ-Keine Abkürzung2925,58 €

*Als Punktwert wurden 0,882 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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