Definition & Preisvergleich

GOZ 9100: Aufbau des Alveolarfortsatzes

Die Definition für Z9100 lautet "Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Mit der Leistung nach der Nummer 9100 sind folgende Leistungen abgegolten: Lagerbildung, Glättung des Alveolarfortsatzes, ggf. Entnahme von Knochen innerhalb des Aufbaugebietes, Einbringung von Aufbaumaterial (Knochen und/oder Knochenersatzmaterial) und Wundverschluss mit vollständiger Schleimhautabdeckung, ggf. einschließlich Einbringung und Fixierung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren" und ist im Abschnitt "Implantologische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für einen Aufbau des Alveolarfortsatzes bei Implantaten nach GOZ 9100 variieren von 151,52 € bis 348 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z9100 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z9100: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 9100 beträgt: 2694 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 9100: Aufbau des Alveolarfortsatzes " verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

151,52 €348,49 €530,31 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Damit Implantate in den Kieferknochen eingebracht werden können und mit dem natürlichen Knochen fest verwachsen können, muss ausreichend Knochenmaterial vorhanden sein. Ist die Dicke des Knochens nicht ausreichend, baut der Zahnarzt zunächst den Knochen auf. Der Teil des Kieferknochens im Ober- und Unterkiefer, in dem sich die Zähne in ihren Zahnfächern (Alveolen) befinden, wird Alveolarfortsatz genannt. GOZ 9100 beschreibt den Aufbau (sie sogenannte Augmentation) des Kieferknochens im Bereich des Alveolarfortsatzes.

Wird der Kieferknochen aufgebaut und verdickt, sind mehrere Schritte notwendig, die alle über die Ziffer 9100 abgedeckt sind. Zunächst muss die Einpflanzungsstelle vorbereitet werden (der Zahnarzt spricht hier von der Lagerbildung). Anschließend erfolgt, falls nötig, eine Entnahme von Knochen in benachbarten Bereichen des Kieferknochens. Dann wird das gewonnene Knochenmaterial oder alternativ ein künstliches Knochenersatzmaterial eingebracht und zuletzt die Wunde verschlossen. Das Ziel ist eine Verdickung und Volumenvermehrung des Alveolarfortsatzes, zum Beispiel um Implantate sicher im Knochen verankern zu können.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Maßnahmen des Knochenaufbaus am Alveolarfortsatz des Ober- oder Unterkiefers benötigen in manchen Fällen mehr Aufwand als üblich. Muss der Zahnarzt deutlich mehr Zeit und Aufwand investieren, wird dies über einen erhöhten Steigerungsfaktor honoriert. Gründe für einen Zusatzaufwand können Schwierigkeiten beim Wundverschluss oder Kreislaufprobleme des Patienten sein. Wenn das Operationsfeld direkt neben Blutgefäßen oder der Kieferhöhle liegt oder der Knochen besonders hart oder ungewöhnlich weich ist, ist ebenfalls ein höherer Zeitaufwand nötig und damit ein erhöhter Steigerungsfaktor anwendbar.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Um den Knochenaufbau vorzubereiten oder auch während des Eingriffs können zusätzliche Maßnahmen notwendig sein, die nicht über Ziffer 9100 abgedeckt sind. Diese werden gesondert abgerechnet. Zusammen mit GOZ 9100 werden häufig folgende Positionen berechnet:

  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
  • GOA 60 (Konsiliarische Erörterung)
  • GOZ 0090 (Infiltrationsanästhesie)
  • GOZ 0100 (Leitungsanästhesie)
  • GOZ 3050 (Stillung einer übermäßigen Blutung)
  • GOZ 3060 (Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes)
  • GOZ 3090 (Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle)
  • GOZ 9150 (Osteosynthese)
  • GOZ 9140 (Knochenentnahme außerhalb des Aufbaugebietes)
  • GOZ 0110 (Anwendung eines OP-Mikroskops)
  • GOZ 9000 ff. (Implantologische Leistungen)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Die Leistung nach der Nummer 9100 ist für die Glättung des Alveolarfortsatzes im Bereich des Implantatbettes nicht berechnungsfähig. Neben der Leistung nach der Nummer 9100 sind die Leistungen nach der Nummer 9130 nicht berechnungsfähig. Wird die Leistung nach der Nummer 9100 in derselben Kieferhälfte neben der Leistung nach der Nummer 9110 erbracht, ist die Hälfte der Gebühr der Nummer 9100 berechnungsfähig. Wird die Leistung nach der Nummer 9100 in derselben Kieferhälfte neben der Leistung nach der Nummer 9120 erbracht, ist ein Drittel der Gebühr der Nummer 9100 berechnungsfähig.

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 9100 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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