Definition & Preisvergleich

GOZ 9040: Freilegen eines Implantats

Die Definition für Z9040 lautet "Freilegen eines Implantats, und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem" und ist im Abschnitt "Implantologische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten von Freilegung und Abutment bei Implantaten nach GOZ 9040 variieren von 35,21 € bis 81 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z9040 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

MediKompassDE ist eines der größten Preisvergleich-Portale für Zahnbehandlungen: Patienten erhalten kostenlos eine zweite Zahnarztmeinung und Zahnärzte gewinnen über uns neue Patienten.

Infos für Patienten Infos für Zahnärzte

Z9040: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 9040 beträgt: 626 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 9040: Freilegen eines Implantats" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

35,21 €80,98 €123,23 €

Vorbereitung bei zweiphasigen Implantat-Systemen

Es gibt unterschiedliche Arten vom Implantaten. Die sogenannten zweiphasigen Implantate werden in zwei Behandlungsschritten eingesetzt. Im ersten Schritt werden sie in den Knochen eingebracht. Darauf folgt eine Einheilphase, in der das Knochengewebe fest mit dem Implantat verwächst. In dieser Zeit ist das Implantat mit einer Verschlussschraube abgedeckt. Man spricht deshalb auch von einer geschlossenen Einheilung. Nach der Heilung erfolgt der zweite Schritt, der als GOZ-Ziffer 9040 abgerechnet wird: Das Implantat wird wieder freigelegt und sogenannte Aufbauelemente werden eingefügt.

Der Zahnarzt öffnet dazu das Zahnfleisch über dem jetzt ganz eingeheilten Implantat und befestigt darauf das Aufbauelement. Zu den Aufbauelementen gehören zum Beispiel die sogenannten Gingivaformer. Die Gingiva ist das Zahnfleisch, der Gingiviaformer ist also ein Zahnfleischformer. Dieser Zahnfleischformer wird auf das Implantat geschraubt und formt einen stabilen Zahnfleischring. Wie eine Manschette umgibt das Zahnfleisch jetzt das Implantat. Auch andere oder mehrere Aufbauelemente sind möglich. Auf einem Aufbauelement wird dann später die Krone, Brücke oder Prothese befestigt.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Legt der Zahnarzt nach einer Einheilungsphase ein Implantat frei und befestigt darauf Aufbauelemente, kann das in einigen Fällen mehr Zeit und Aufwand erfordern als üblich. Der Mehraufwand wird über einen erhöhten Steigerungsfaktor vergütet. Gründe für die Nutzung des höheren Faktors sind zum Beispiel eine ungünstige, schwierig zu erreichende Position des Implantats, eine besonders dicke Schleimhaut oder wenn eine Navigationsschablone genutzt wird. Auch wenn besonderes Equipment wie eine Schleimhautstanze zum Einsatz kommt, Medikamente in den Implantathohlraum appliziert werden oder wenn eine Stillung stärkerer Blutungen nötig ist, kann der Mehraufwand zu einem erhöhten Steigerungsfaktor führen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Bei der Freilegung eines Implantates führt der Zahnarzt häufig als Vorbereitung auf den Eingriff oder während der Operation weitere Maßnahmen durch, die nicht über Ziffer 9040 abgedeckt sind. Diese kann er separat abrechnen. Häufig zusammen mit Position 9040 abgerechnet werden unter anderem folgende Ziffern:

  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
  • GOZ 0800 (Oberflächenanästhesie)
  • GOZ 0090 (Infiltrationsanästhesie)
  • GOZ 0100 (Leitungsanästhesie)
  • GOZ 3100 (Plastische Deckung)
  • GOZ 3240 (Vestibulumplastik/Gingivaextensionplastik)
  • GOÄ 2381 (Einfache Hautlappenplastik)
  • GOÄ 2382 (Schwierige Hautlappenplastik)
  • GOZ 3050 (Stillung einer übermäßigen Blutung)

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 9040 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

CACHED!