Definition & Preisvergleich

GOZ 8090: Aufbau von Funktionsflächen

Die Definition für Z8090 lautet "Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz, je Sitzung" und ist im Abschnitt "Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für den Aufbau von Funktionsflächen nach GOZ 8090 variieren von 14,06 € bis 32 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z8090 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z8090: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 8090 beträgt: 250 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 8090: Aufbau von Funktionsflächen" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

14,06 €32,34 €49,21 €

Diagnostischer Aufbau am natürlichen Gebiss

Als Funktionsfläche werden diejenigen Oberflächen der Zähne bezeichnet, die nötig sind, damit das Gebiss seine natürliche Funktion wahrnehmen kann und damit die Zähne genau aufeinander passen. Fehlende oder falsche Zahnkontakte – zum Beispiel aufgrund stark abgenutzter Zähne - können dazu führen, dass das Kausystem in seiner Funktion beeinträchtigt ist oder dass langfristig weitere funktionelle Beschwerden, Gelenkprobleme oder Fehlabnutzungen anderer Zähne auftreten. Unter der Ziffer 8090 rechnet der Zahnarzt den Aufbau einer neuen Funktionsfläche ab. Das kann sowohl am natürlichen Gebiss als auch an einem herausnehmbaren oder festsitzenden Zahnersatz durchgeführt werden.

Um Funktionsflächen der Zähne neu aufzubauen, verwendet der Zahnarzt meist ein Kunststoffmaterial (Komposit). Dieses wird mit einer speziellen Technik auf die Zähne aufgebracht. Die Umformung der Zähne bewirkt, dass sich der Aufbiss, die Lage und Bewegung der Kiefergelenke und auch die Belastung der Muskeln leicht verändert. Unter Ziffer 8090 fällt nicht der endgültige, sondern nur der kurzzeitige, diagnostische Aufbau der Funktionsflächen. Das bedeutet: Der Zahnarzt beobachtet, wie genau sich Änderungen auswirken und verändert die Funktionsflächen bei Bedarf mehrmals, bis der gewünschte Endzustand erreicht ist. Diese Informationen werden verwendet, um endgültige Änderungen zu planen.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Kommt es beim Aufbau der Zahn-Funktionsflächen zu einem höheren Aufwand, wird dies über die Möglichkeit honoriert, einen erhöhten Steigerungsfaktor abzurechnen. Gründe können Fehlstellungen von Zähnen oder anatomische Besonderheiten des Kiefers sein. Auch sehr stark abgenutzte Zähne verursachen einen erhöhten Aufwand. Diese können altersbedingt oder durch Zähneknirschen abgeschliffen sein. In manchen Fällen ist ein mehrfaches Korrigieren des Zahnaufbaus notwendig. Auch das kann ein Grund für die Berechnung eines Steigerungsfaktors zwischen 2,4 und 3,5 sein.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Der unter Ziffer 8090 abgerechnete Aufbau der Funktionsflächen dient nur der Diagnose. Ist später eine endgültige Maßnahme, wie zum Beispiel eine Prothese, nötig, wird diese dann gesondert abgerechnet. Zusammen mit der Position 8090 werden häufig noch einige andere GOZ-Ziffern abgerechnet:

  • GOZ 8000 ff (Funktionsanalytische-/funktionstherapeutische Leistungen; FAL/FTL)
  • GOZ 7000 ff (Aufbissbehelf, Langzeitprovisorien)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Entfernung eines diagnostischen Aufbaus)

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 8090 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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