Definition & Preisvergleich

GOZ 8030: Kinematische Achsenbestimmung

Die Definition für Z8030 lautet "Kinematische Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die kinematische Scharnierachsenbestimmung, das definitive Markieren der Referenzpunkte, ggf. das Anlegen eines Übertragungsbogens, ggf. das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator)" und ist im Abschnitt "Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für eine kinematische Achsenbestimmung nach GOZ 8030 variieren von 30,93 € bis 71 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z8030 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z8030: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 8030 beträgt: 550 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 8030: Kinematische Achsenbestimmung" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

30,93 €71,15 €108,27 €

Übertragungsbogen und mechanische Aufzeichnung

Unter der Scharnierachse versteht man in der Zahnmedizin die gedachte Linie, die beide Drehpunkte der Unterkiefergelenke verbindet. Es handelt sich also um die (imaginäre) Achse, um die sich der Unterkiefer beim Öffnen und Schließen des Mundes dreht. Diese Achse kann mit verschiedenen Methoden ermittelt werden. GOZ 8030 beschreibt die kinematische Achsenbestimmung, das heißt, die Bestimmung durch eine Bewegungsanalyse. Sie ist aufwändiger als die in Ziffer 8020 enthaltene einfache (arbiträre) Scharnierachsenbestimmung.

Die Bewegungsanalyse des Kiefers kann der Zahnarzt zum Beispiel mittels einer sogenannten Axiographie durchführen. Dabei wird ein mechanischer Schreiber mit einem speziellen Gestell (Übertragungsbogen) am Gesicht des Patienten befestigt. Dieser Schreiber zeichnet alle Bewegungen auf, während der Patient den Unterkiefer nach Anweisung des Arztes in verschiedene Richtungen bewegt. Anschließend wertet der Zahnarzt die Kurven aus, die der Axiograph aufgezeichnet hat. Diese Werte überträgt er auf ein Modellsystem, das Artikulator genannt wird. In den Artikulator werden Modelle der beiden Kiefer des Patienten eingebracht. Öffnen und Schließen der Kiefer lassen sich damit simulieren, der Arzt sieht exakt, wie die Zahnreihen bei verschiedenen Bewegungen aufeinander passen.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

In manchen Fällen kann es zu einem zusätzlichen Arbeitsaufwand oder Zeitaufwand kommen, der über das übliche Maß der oben beschriebenen Behandlung hinausgeht. Dieser Zusatzaufwand wird honoriert, indem der Arzt die Möglichkeit hat, einen erhöhten Steigerungsfaktor abzurechnen.

Zu einem erhöhten Zeitaufwand kann führen, wenn anatomische Besonderheiten vorliegen, die das Anbringen des Übertragungsbogens oder des Axiographen erschweren. Mehraufwand ist auch dann nötig, wenn Patienten sehr unruhig und desorientiert sind. Auch wenn die Anbringung des Übertragungsbogens, der das Gesicht umspannt, zu Platzangst führt, ist ein größerer Zeitaufwand erforderlich.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechne

Die Material- und Laborkosten der Kiefermodelle rechnet der Zahnarzt gesondert ab. Es können im Rahmen der Behandlung außerdem weitere Schritte nötig sein, die nicht über die Ziffer 8030 abgedeckt sind. Diese werden honoriert, indem sie zusätzlich berechnungsfähig sind. Häufig werden zusammen mit der Ziffer 8030 folgende Positionen abgerechnet:

  • GOZ 8000 ff (Funktionsanalytische-/funktionstherapeutische Leistungen; FAL/FTL)
  • GOZ 7000 ff (Aufbissbehelf, Langzeitprovisorien)
  • GOZ 5000 ff (Prothesen)
  • GOZ 2150 (Einflächiges Inlay)
  • GOZ 2160 (Zweiflächiges Inlay)
  • GOZ 2170 (Inlay, mehr als dreiflächig)
  • 2200 (Krone in Tangentialpräparation )
  • GOZ 6000 ff (Kieferorthopädische Leistungen)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Neben den Leistungen nach den Nummern 8020 bis 8035 sind die Material- und Laborkosten für die Artikulation des Ober- und Unterkiefermodells im (halb) individuellen Artikulator gesondert berechnungsfähig."

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 8030 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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