Definition & Preisvergleich

GOZ 6140: Eingliederung eines Teilbogens

Die Definition für Z6140 lautet "Eingliederung eines Teilbogens" und ist im Abschnitt "Kieferorthopädische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Eingliederung eines Teilbogens nach GOZ 6140 variieren von 11,81 € bis 27 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z6140 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z6140: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 6140 beträgt: 210 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 6140: Eingliederung eines Teilbogens" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

11,81 €27,16 €41,34 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Um Zahnfehlstellungen zu korrigieren, muss im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung über einen längeren Zeitraum ein gleichmäßiger Zug oder Druck auf die Zähne ausgeübt werden. Um das zu erreichen, können zum Beispiel Brackets oder Bänder eingesetzt werden. Brackets sind kleine Befestigungselemente, die auf den Zahn aufgeklebt werden. Ein Band ist ein Metallring, der um den Zahn gelegt wird. An den Brackets oder Bändern kann ein Drahtbogen befestigt werden. Der Bogen ist also das Element, das aktiv den Zug auf die zu korrigierenden Zähne ausübt.

Je nach Ausgangslage können zwei Typen von Bögen eingesetzt werden. Der ungeteilte Bogen umspannt alle Zähne im Kiefer. Ziffer GOZ 6140 beschreibt den Einsatz eines Teilbogens, der nur einen Teil der Zähne abdeckt, zum Beispiel nur die Seitenzähne oder nur die Frontzähne. Werden mehrere Teilbögen eingesetzt, wird Ziffer 6140 separat für jeden Bogen berechnet. Die Leistung umfasst sowohl die Auswahl des idealen Bogens mit der passenden Drahtstärke als auch das Anpassen, das Einsetzen und das Befestigen des Bogens. Auch die Materialkosten sind enthalten, allerdings nur dann, wenn es sich um die Standardmaterialien handelt. Aufwändigere Materialien werden gesondert berechnet. Ziffer 6140 wird auch verwendet, wenn sich ein Bogen gelöst hat und wieder neu befestigt werden muss.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Zahnärztliche und kieferorthopädische Untersuchungen oder Behandlungen können manchmal mehr Zeitaufwand erfordern. Um dem Zahnarzt seinen Mehraufwand zu erstatten, sieht die GOZ in solchen Fällen vor, dass ein erhöhter Steigerungsfaktor von 2,4 oder mehr verwendet werden kann.

Zusätzlicher Aufwand kann beim Einsetzen eines Teilbogens zum Beispiel dann entstehen, wenn Besonderheiten im Kiefer oder bei den Zähnen vorliegen wie eine sehr ungewöhnliche Zahnform oder Zahnstellung. An Brackets, den Klebeelementen einer festsitzenden Zahnspange, werden Bögen mit dünnen Drähten (Ligaturen) befestigt. Auch diese Befestigung kann sich manchmal schwieriger gestalten und berechtigt dann zur Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

In der Ziffer GOZ 6140 sind die Materialkosten für Standardbögen bereits enthalten. Zusätzlich können aber Kosten anfallen, wenn in Absprache mit dem Patienten ein aufwändigeres Material verwendet wurde, zum Beispiel besonders elastische Nicke-Titan-Bögen (NiTi) oder Memory-Bögen. Wird ein Teilbogen eingesetzt, führt der Zahnarzt zudem manchmal noch weitere Maßnahmen durch, die er gesondert abrechnet. Die GOZ führt hier jedoch keine GOZ-Ziffern explizit auf, die besonders häufig zusammen mit GOZ 6140 abgerechnet werden.

Analog: BEMA 127-a

Definition: "Eingliederung eines Teilbogens inkl. Material- und Laboratoriumskosten".
Abschnitt: Kieferorthopädische Behandlung (KFO).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

127-a
ZZZZ-Keine Abkürzung2522,5 €

*Als Punktwert wurden 0,9 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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