Definition & Preisvergleich

GOZ 6110: Entfernung von Brackets

Die Definition für Z6110 lautet "Entfernung eines Klebebrackets einschließlich Polieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes" und ist im Abschnitt "Kieferorthopädische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Entfernung eines Klebebrackets einschließlich Polieren nach GOZ 6110 variieren von 3,94 € bis 9 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z6110 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z6110: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 6110 beträgt: 70 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 6110: Entfernung von Brackets" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

3,94 €9,05 €13,78 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Um eine feste Zahnspange zu verankern, werden Brackets eingesetzt. Diese kleinen Befestigungselemente werden auf der Zahnoberfläche platziert und mit einem Spezialkleber befestigt. An den Klebebrackets wird ein Bogen aus Draht befestigt werden, der einen Zug auf die Zähne ausübt. Ist die Zahnfehlstellung korrigiert und dieser Teil der kieferorthopädischen Behandlung abgeschlossen, müssen die Brackets wieder vom Zahn gelöst und entfernt werden. Diese Entfernung rechnet der Zahnarzt unter der Ziffer GOZ 6110 ab.

Ziffer 6110 wird separat für jedes einzelne entfernte Klebebracket abgerechnet. Sie kann auch angewendet werden, wenn nur ein einzelnes Bracket entfernt und wieder neu platziert werden muss, zum Beispiel wenn es sich mit der Zeit anfängt abzulösen oder die Platzierung korrigiert werden muss. In diesem Fall rechnet der Zahnarzt sowohl die Entfernung (GOZ 6110) als auch das erneute Einbringen (GOZ 6100) ab. Die Ziffer 6110 umfasst neben der Entfernung des Klebebrackets auch die Nachbehandlung des Zahnes. Reste des Klebers müssen entfernt werden. Abschließend wird der Zahn meist noch poliert, um die Zahnoberfläche zu glätten. Gegebenenfalls erfolgt danach noch eine Versiegelung des Zahnes mit einer dünnen Schutzschicht. Neben der Entfernung von Brackets gilt die Ziffer GOZ 6110 auch für das Entfernen sogenannter Attachments. Diese werden bei der Behandlung mit Alignern (kieferorthopädischen Kunststoffschienen) benötigt.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Einen Steigerungsfaktor von 2,4 oder höher kann der Zahnarzt abrechnen, wenn eine Behandlung sich besonders langwierig oder aufwändig gestaltet. Bei der Entfernung eines Klebebrackets ist das zum Beispiel der Fall, wenn die Brackets auf der Zahnrückseite (zungenseitig) platziert worden sind, wo der Zugang erschwert ist. Auch wenn der Patient vorher bereits Zahnbehandlungen hatte oder Zahnersatz trägt, muss der Zahnarzt unter Umständen Mehraufwand einplanen, um Brackets zu platzieren und zu entfernen. Bestimmte Sonderformen von Brackets (nicht-metallisch, zahnfarben oder keramisch) müssen ebenfalls mit erhöhtem Aufwand entfernt werden, sodass hier der erhöhte Steigerungsfaktor verwendet werden kann.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Werden ein oder mehrere Klebebrackets entfernt, können zusätzlich noch andere zahnmedizinische oder kieferorthopädische Maßnahmen notwendig sein, die dann zusammen mit Ziffer 6110 abgerechnet werden. Ein typisches Beispiel ist die Umpositionierung eines Brackets. Da das Bracket in diesem Fall entfernt und wieder neu eingesetzt wird, kommt hier zusätzlich die Ziffer 6100 (Eingliederung eines Klebebrackets) zur Anwendung. Auch weitere Ziffern werden häufig zusammen mit GOZ 6110 abgerechnet, zum Beispiel:

  • GOZ 6100 (Eingliederung eines Klebebrackets)
  • GOZ 4050 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn)
  • GOZ 4055 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, mehrwurzeliger Zahn)
  • GOZ 1020 (Fluoridierung)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)

Analog: BEMA 126-d

Definition: "Entfernen eines Bandes, Brackets oder Attachments".
Abschnitt: Kieferorthopädische Behandlung (KFO).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

126-d
ZZZZ-Keine Abkürzung65,4 €

*Als Punktwert wurden 0,9 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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