Definition & Preisvergleich

GOZ 6020: Methodische Analyse des Gesichtsschädels

Die Definition für Z6020 lautet "Anwendung von Methoden zur Untersuchung des Gesichtsschädels (zeichnerische Auswertung von Röntgenaufnahmen des Schädels, Wachstumsanalysen)" und ist im Abschnitt "Kieferorthopädische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Anwendung von Methoden zur Untersuchung des Gesichtsschädels nach GOZ 6020 variieren von 20,25 € bis 47 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z6020 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z6020: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 6020 beträgt: 360 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 6020: Methodische Analyse des Gesichtsschädels" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

20,25 €46,57 €70,87 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

In der Zahnmedizin und Kieferorthopädie werden für die Planung des Behandlungsziels oder die Diagnostik häufig Röntgenaufnahmen angefertigt. Diese Röntgenaufnahmen kann der Zahnarzt mit Methoden der Kopfvermessungskunde (Kephalometrie) zeichnerisch auswerten. Die Untersuchung des Gesichtsschädels anhand der Auswertung von Röntgenbildern rechnet der Zahnarzt unter der Ziffer GOZ 6020 ab.

Die Auswertung dient dazu, bestimmte anatomische Strukturen zu erfassen. Dazu gehört unter anderem die Lage der Kiefer zueinander oder die Ausrichtung der Zähne. Bei Kindern und Jugendlichen kann die Untersuchung des Gesichtsschädels auch für eine Wachstumsanalyse verwendet werden. Dabei wird das Wachstum von Zähnen, Kiefer- und Schädelknochen beurteilt, damit geplant werden kann, wie viel Zeit für eine kieferorthopädische Therapie bleibt und welche Behandlungsmethoden in Frage kommen.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Der Zahnarzt berechnet einen erhöhten Steigerungsfaktor, wenn die Durchführung einer diagnostischen oder therapeutischen Maßnahme mehr Zeit in Anspruch nimmt als üblich. Im Gegensatz zu anderen GOZ-Ziffern wird für die GOZ-Ziffer 6020 in der Gebührenordnung kein konkretes Beispiel genannt, wann ein Mehraufwand zu erwarten ist. Der Grund dafür ist, dass es sich um eine zeichnerische Auswertung bereits vorhandener Röntgenbilder handelt, die nur in seltenen Fällen mit größerem Zusatzaufwand verbunden ist.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Ziffer GOZ 6020 umfasst die zeichnerische Darstellung des Gesichtsschädels an Röntgenbildern. Um diese Ziffer verwenden zu können, müssen zunächst Röntgenaufnahmen gemacht werden. Meist wird eine Schädelübersicht in zwei Ebenen angefertigt, die separat berechnet wird.

  • GOÄ 5090 (Schädelübersicht in zwei Ebenen)

Analog: BEMA 118

Definition: "Kephalometrische Auswertung".
Abschnitt: Kieferorthopädische Behandlung (KFO).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

118
ZZZZ-Keine Abkürzung2926,1 €

*Als Punktwert wurden 0,9 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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