Definition & Preisvergleich

GOZ 2300: Wurzelstift-Entfernung

Die Definition für Z2300 lautet "Entfernung eines Wurzelstiftes" und ist im Abschnitt "Konservierende Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten einer Wurzelstift-Entfernung nach GOZ 2300 variieren von 15,19 € bis 35 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z2300 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z2300: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 2300 beträgt: 270 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 2300: Wurzelstift-Entfernung" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

15,19 €34,93 €53,15 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Für einen Stift, der den Wurzelkanal stabilisiert, kann aus verschiedenen Gründen eine Entfernung notwendig sein: Karies (Zahnfäule) hat die Zahnsubstanz erneut tiefgreifend geschädigt, der Wurzelstift hat einen Defekt oder die Wurzelfüllung muss erneuert werden.

Auch wenn ein Metallstift im Frontbereich sichtbar durch den Zahn schimmert, kommt ein Auswechseln gegen einen Glasfaserstift aus ästhetischen Gründen in Betracht.

Die Entfernungsmethode unterscheidet sich von Fall zu Fall und ist abhängig von Material sowie Befestigungsart des Stiftes. Ist der Wurzelstift einzementiert, kann die Anwendung von Ultraschall zur Lockerung hilfreich sein.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Das Entfernen eines Wurzelstiftes kann mit Schwierigkeiten verbunden sein, die der Zahnarzt durch eine Steigerung des GOZ-Satzes berechnet. Wenn ein Stift im Mehrschichtsystem in eine Zahnwurzel eingeklebt wurde (adhäsive Befestigung), ist das Lockern und Entfernen deutlich aufwendiger als bei einzementierten Stiften. Sind Zahnwurzeln sehr schlank und/oder bruchgefährdet, bedeutet das für den Zahnarzt einen zeitlichen Mehraufwand, da er andere Methoden der Lockerung anwenden muss als üblicherweise.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet

Da die GOZ 2300 bei der Entfernung ganz unterschiedlicher Wurzelstifte angewendet wird, kann das Ausmaß des Behandlungsumfanges von Fall zu Fall voneinander abweichen. Der Zahnarzt kann in diesem Zusammenhang ergänzend Positionen aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nutzen, die seine Leistung umfassend beschreiben. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenpositionen abgerechnet, um den ungewöhnlichen Aufwand entsprechend zu honorieren:

  • GOZ 2040 (Trockenlegung mit Spanngummi)
  • GOZ 2290 (Entfernen einer Krone)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Entfernung gebrochener Wurzelkanalinstrumente)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 2300 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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