Definition & Preisvergleich

GOZ 1030: Medikamentenschiene

Die Definition für Z1030 lautet "Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger, je Kiefer" und ist im Abschnitt "Prophylaktische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für eine Medikamentenschiene nach GOZ 1030 variieren von 5,06 € bis 12 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z1030 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z1030: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 1030 beträgt: 90 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 1030: Medikamentenschiene" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

5,06 €11,64 €17,72 €

Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung

Das Aufbringen spezieller Medikamente mittels einer Schiene beugt der Entstehung von Karies (Zahnfäule, Zahndefekte) vor und kann die gerade anfangende Bildung von Löchern in den Zähnen sogar stoppen.

Verwendet werden fluoridhaltige Medikamente zur Zahnschmelzhärtung sowie Chlorhexidin zur Hemmung von Zahnbelag und Zahnfleischentzündungen.

Diese werden auf eine individuell angefertigte Schiene aus Kunststoff aufgebracht und können dadurch jeden einzelnen Zahn komplett umspülen, ohne sofort mit Speichel verdünnt zu werden.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Liegen Erschwernisse bei der Behandlung, können diese über einen angemessenen Steigerungsfaktor berücksichtigt werden. Ein Grund für besondere Schwierigkeiten kann der hohe zeitliche Aufwand sein: Wenn der Patient bei der Abdrucknahme in eine Plastikmasse (Alginat) beißen muss, kommt es manchmal zu starkem Würgereiz und Übelkeit. Die Behandlung verzögert sich dadurch und der Zahnarzt kann in dieser Zeit nichts anderes tun. Diese nicht anderweitig nutzbare Zeit kann sich der Zahnarzt durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes vergüten lassen. Ein weiterer Grund für den höheren Satz ist ein besonders großer Ober- oder Unterkiefer, bei dem eine hohe Medikamentenmenge benötigt wird.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet

Je nach dem tatsächlichen Aufwand, der zum Auftragen von Medikamenten auf die Zahnoberfläche erforderlich ist, können zusätzlich zur GOZ 1030 weitere notwendige Leistungen gesondert berechnet werden. Der Zahnarzt kann dafür geeignete Positionen der GOZ in Rechnung stellen, die seinen hohen Arbeitsaufwand entsprechend honorieren. Unter anderem wird mit folgenden Positionen ergänzend abgerechnet:

  • GOZ 0050, 0060 (Planungsmodelle)
  • GOZ 0080 (Betäubung der Schleimhaut im Mundinneren)
  • GOZ 2010 (Versiegelung überempfindliche Zahnflächen)
  • GOZ 4050, 4055, 4060 (Entfernung von Zahnbelägen, Kontrolle)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Schablonen)

Bestimmungen zur Zahnarzt-Abrechnung

"Die Herstellung einer individuell angefertigten Schiene als Medikamententräger (z.B. Tiefziehschiene) ist gesondert berechnungsfähig. Mit der Gebühr sind die Kosten für das verwendete Medikament abgegolten. Die Anwendung eines konfektionierten Löffels als Medikamententräger erfüllt nicht den Inhalt der Leistung nach der Nummer 1030. Bei Anwendung einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger für Fluoridierungsmittel ist die mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach der Nummer 1030 innerhalb eines Jahres in der Rechnung zu begründen."

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 1030 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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